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Das Verbot der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes im EGVG

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Franz MerliJBl 1986, 767 Heft 23 und 24 v. 20.12.1986

1. Am 19.2.1986 hat der Nationalrat einstimmig eine Novelle zum EGVG beschlossen, mit der die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut zu einer Verwaltungsübertretung erklärt wird1)1)BGBl 1986/248, in Kraft getreten am 8.5.1986.. Die einschlägigen Passagen des Art IX EGVG lauten nunmehr so:

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