vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10 Abs 2, § 288 Abs 2 und § 290 Abs 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 737 Heft 21 und 22 v. 15.11.1986

StGB § 10 Abs 2, StGB § 288 Abs 2, StGB § 290 Abs 1

Der Aussagenotstand nach § 290 Abs 1 StGB setzt voraus, daß der Täter an der erfolgreichen Geltendmachung eines ihm zukommenden Entschlagungsrechtes gehindert ist; er ist jedoch auf die Besorgnis von Nachteilen aus der tatsächlichen Inanspruchnahme eines im konkreten Fall schon eingeräumten Entschlagungsrechtes nicht anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!