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§ 46 Abs 3, § 50 Abs 1, § 79 Abs 2 und 3 und § 390 Abs 1 StPO; § 7 ZustellG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 59 Heft 1 und 2 v. 18.1.1986

StPO § 46 Abs 3, StPO § 50 Abs 1, StPO § 79 Abs 2, StPO § 79 Abs 3, StPO § 390 Abs 1, ZustellG § 7

Im Einstellungsbeschluß betreffend ein Privatanklageverfahren sind die dem Privatankläger aufzuerlegenden Kosten zu bestimmen; ihre Festsetzung durch einen nachträglichen Beschluß ist unzulässig.

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