KO § 84 Abs 3
Gegen die Entscheidung des Konkursgerichts, mit dem ein Antrag eines Konkursgläubigers, dem Masseverwalter eine Weisung zu erteilen, abgewiesen wird, ist ein Rechtsmittel unzulässig.
OGH, 05.03.1985, 5 Ob 301/85
KO § 84 Abs 3
Gegen die Entscheidung des Konkursgerichts, mit dem ein Antrag eines Konkursgläubigers, dem Masseverwalter eine Weisung zu erteilen, abgewiesen wird, ist ein Rechtsmittel unzulässig.
OGH, 05.03.1985, 5 Ob 301/85