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§ 84 Abs 3 KO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 56 Heft 1 und 2 v. 18.1.1986

KO § 84 Abs 3

Gegen die Entscheidung des Konkursgerichts, mit dem ein Antrag eines Konkursgläubigers, dem Masseverwalter eine Weisung zu erteilen, abgewiesen wird, ist ein Rechtsmittel unzulässig.

OGH, 05.03.1985, 5 Ob 301/85

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