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§§ 1444 und 863 ABGB; Art 30 ff WG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 651 Heft 19 und 20 v. 11.10.1986

ABGB § 1444, ABGB § 863, WG Art 30, WG Art 31, WG Art 32

Der Vergleich zwischen Gläubiger und Schuldner unter gleichzeitiger Vereinbarung ewigen Ruhens kann für den Bürgen des seinerzeit gegebenen Blankowechsels nach Treu und Glauben die Einrede des Verzichts auf die Bürgschaft begründen.

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