ZPO § 397a, EO § 371 Z 1
Wird ein Versäumungsurteil, gegen das auch Widerspruch erhoben worden ist, von den Rechtsmittelgerichten bestätigt, so kann hinsichtlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens Befriedigungsexekution geführt werden.
OGH, 12.06.1985, 3 Ob 80/85