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§ 397a ZPO; § 371 Z 1 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 598 Heft 17 und 18 v. 6.9.1986

ZPO § 397a, EO § 371 Z 1

Wird ein Versäumungsurteil, gegen das auch Widerspruch erhoben worden ist, von den Rechtsmittelgerichten bestätigt, so kann hinsichtlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens Befriedigungsexekution geführt werden.

OGH, 12.06.1985, 3 Ob 80/85

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