GOG § 89 Abs 1, ZustG § 14
Auch die zivilprozessuale Rechtsmittelfrist ist gewahrt, wenn der in Haft befindliche Rechtsmittelwerber die Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist der Anstaltsleitung übergeben hat.
OGH, 02.10.1985, 3 Ob 110/85
GOG § 89 Abs 1, ZustG § 14
Auch die zivilprozessuale Rechtsmittelfrist ist gewahrt, wenn der in Haft befindliche Rechtsmittelwerber die Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist der Anstaltsleitung übergeben hat.
OGH, 02.10.1985, 3 Ob 110/85