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§ 89 Abs 1 GOG; § 14 ZustG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 596 Heft 17 und 18 v. 6.9.1986

GOG § 89 Abs 1, ZustG § 14

Auch die zivilprozessuale Rechtsmittelfrist ist gewahrt, wenn der in Haft befindliche Rechtsmittelwerber die Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist der Anstaltsleitung übergeben hat.

OGH, 02.10.1985, 3 Ob 110/85

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