Krnt ErbhöfeG § 7 Z 4, AnerbenG § 3 Abs 1 Z 3
Der Ehegatte geht als Hofübernehmer den Verwandten des Erblassers aus zweiter und höherer Parentel vor.
OGH, 03.10.1985, 6 Ob 27/85
Krnt ErbhöfeG § 7 Z 4, AnerbenG § 3 Abs 1 Z 3
Der Ehegatte geht als Hofübernehmer den Verwandten des Erblassers aus zweiter und höherer Parentel vor.
OGH, 03.10.1985, 6 Ob 27/85