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§ 405 ZPO; §§ 23, 27 und 29 AngG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteWolfgang HolzerJBl 1986, 537 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

ZPO § 405, AngG § 23, AngG § 27, AngG § 29

Stützt ein auf Abfertigung klagender Arbeitnehmer das Begehren ausdrücklich nur auf seinen begründeten vorzeitigen Austritt, so ist das Gericht an diesen Rechtsgrund gebunden. Diesfalls kann eine festgestellte andere Art der Auflösung des Dienstverhältnisses (zB ungerechtfertigte Entlassung) nicht als Rechtsgrund des Abfertigungsanspruches berücksichtigt werden.

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