StGB § 28, StGB § 31, StGB § 40, StGB § 43 Abs 1, StGB § 43 Abs 2, StPO § 345 Abs 1 Z 13
Für die Zulässigkeit der bedingten Nachsicht einer Zusatzstrafe ist nur deren Art und Ausmaß, nicht aber die Zusammenrechnung mit der früheren Strafe maßgebend.
StGB § 28, StGB § 31, StGB § 40, StGB § 43 Abs 1, StGB § 43 Abs 2, StPO § 345 Abs 1 Z 13
Für die Zulässigkeit der bedingten Nachsicht einer Zusatzstrafe ist nur deren Art und Ausmaß, nicht aber die Zusammenrechnung mit der früheren Strafe maßgebend.