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§ 63 Abs 2 ZPO; §§ 7 und 114 Abs 1 KO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 531 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

ZPO § 63 Abs 2, KO § 7, KO § 114 Abs 1

Verfahrenshilfe ist dem Masseverwalter dann nicht zu bewilligen, wenn Masse- oder Konkursgläubiger, deren Forderungen durch den Prozeßerfolg in beachtlichem Ausmaß befriedigt werden können, zur Bestreitung der Verfahrenskosten in der Lage sind1)1)Vgl dazu Schumacher, Verfahrenshilfe an den Masseverwalter, in diesem Heft der JBl 1986, 498..

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