EO § 372 Abs 1, LPfG § 6 Abs 3
Exekution zur Sicherung noch nicht fälliger Unterhaltsansprüche kann nur zugleich mit der Exekution zur Hereinbringung schon fälliger Beträge bewilligt werden.
OGH, 24.07.1985, 3 Ob 64/85
EO § 372 Abs 1, LPfG § 6 Abs 3
Exekution zur Sicherung noch nicht fälliger Unterhaltsansprüche kann nur zugleich mit der Exekution zur Hereinbringung schon fälliger Beträge bewilligt werden.
OGH, 24.07.1985, 3 Ob 64/85