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§§ 230a und 182 Abs 2 letzter Satz ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 529 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

ZPO § 230a, ZPO § 182 Abs 2

Bei Klagszurückweisung wegen Unzuständigkeit nach mündlicher Verhandlung kein nachträglicher Überweisungsantrag, aber Rekurs wegen Verletzung der Anleitungspflicht.

OGH, 07.05.1986, 8 Ob 542/86

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