ZPO § 230a, ZPO § 182 Abs 2
Bei Klagszurückweisung wegen Unzuständigkeit nach mündlicher Verhandlung kein nachträglicher Überweisungsantrag, aber Rekurs wegen Verletzung der Anleitungspflicht.
OGH, 07.05.1986, 8 Ob 542/86
ZPO § 230a, ZPO § 182 Abs 2
Bei Klagszurückweisung wegen Unzuständigkeit nach mündlicher Verhandlung kein nachträglicher Überweisungsantrag, aber Rekurs wegen Verletzung der Anleitungspflicht.
OGH, 07.05.1986, 8 Ob 542/86