AußStrG § 92 Abs 2 Z 1, AußStrG § 162
Sind pflegebefohlene Pflichtteilsberechtigte vorhanden, so ist von Amts wegen ein Inventar zu errichten. Das gilt nur dann nicht, wenn die in § 162 AußStrG genannten Zweifel ausgeschlossen werden können.
OGH, 29.03.1984, 6 Ob 548/84