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§ 92 Abs 2 Z 1 und § 162 AußStrG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteWinfried KralikJBl 1986, 516 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

AußStrG § 92 Abs 2 Z 1, AußStrG § 162

Sind pflegebefohlene Pflichtteilsberechtigte vorhanden, so ist von Amts wegen ein Inventar zu errichten. Das gilt nur dann nicht, wenn die in § 162 AußStrG genannten Zweifel ausgeschlossen werden können.

OGH, 29.03.1984, 6 Ob 548/84

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