StGB § 107 Abs 2, StGB § 142 Abs 1, StGB § 142 Abs 2
Die in § 142 Abs 1 StGB für den „minder schweren Raub“ normierten Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein; doch schließt das Vorliegen einer qualifizierten Drohung die Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht aus.