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§ 107 Abs 2 und § 142 Abs 1 und 2 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 468 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

StGB § 107 Abs 2, StGB § 142 Abs 1, StGB § 142 Abs 2

Die in § 142 Abs 1 StGB für den „minder schweren Raub“ normierten Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein; doch schließt das Vorliegen einer qualifizierten Drohung die Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht aus.

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