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§§ 38, 61, 64 Abs 1 Z 4 und § 66 StGB; § 12 alte und nF, § 16 SuchtgiftG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1986, 466 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

StGB § 38, StGB § 61, StGB § 64 Abs 1 Z 4, StGB § 66, SuchtgiftG § 12, SuchtgiftG § 16

Das im Tatortstaat bereits geahndete Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG nF kann ungeachtet der Vorschrift des § 64 Abs 1 Z 4 StGB in Österreich nicht neuerlich abgeurteilt werden. – Für die Anwendung neuen Rechts ist der Zeitpunkt der Urteilsfällung erster Instanz entscheidend.

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