MRG § 10, MRG § 43 Abs 1, ABGB § 5
Ein vor Inkrafttreten des MRG nach der damaligen Rechtslage wirksamer Vorausverzicht auf Ersatzansprüche wegen Aufwendungen für das Mietobjekt bleibt auch für die Zeit nach Inkrafttreten des MRG und betreffs in dieser Zeit getätigter Aufwendungen wirksam.