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§§ 133, 146 und 229 StGB; § 451 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 247 Heft 7 und 8 v. 13.4.1985

StGB § 133, StGB § 146, StGB § 229, ABGB § 451

Die bloße Übergabe des Typenscheins eines dem Täter anvertrauten PKW an einen Dritten zur Sicherung dessen Forderung an ihn, bei körperlichem Verbleib des Fahrzeugs in seinem Gewahrsam, begründet noch keine „Zueignung“.

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