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§ 391 Abs 1 und § 399 Abs 1 Z 3 EO; § 147 Abs 2 PatG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 246 Heft 7 und 8 v. 13.4.1985

EO § 391 Abs 1, EO § 399 Abs 1 Z 3, PatG § 147 Abs 2

Das Rechtsmittelrecht gegen den Beschluß auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung geht durch die „Aufhebung“ dieser wegen Erlegung einer Sicherheitsleistung nicht verloren.

OGH, 20.03.1984, 4 Ob 313/84

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