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§§ 1118, 862 a und 865 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 235 Heft 7 und 8 v. 13.4.1985

ABGB § 1118, ABGB § 862a, ABGB § 865

Auch der Zugang einer Mahnung nach § 1118 ABGB setzt Geschäftsfähigkeit des Empfängers voraus. Im Fall von dessen Geschäftsunfähigkeit ist die Mahnung an seinen gesetzlichen Vertreter zu richten. Obwohl eine auf § 1118 ABGB gestützte Räumungsklage an sich als Mahnung wirkt, so gilt das doch nicht, wenn die Klage dem Prozeßkurator zugestellt wird.

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