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§ 229 Abs 1, § 304 Abs 1, § 307 Abs 1 und 2 StGB; § 47 KFG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1985, 119 Heft 3 und 4 v. 16.2.1985

StGB § 229 Abs 1, StGB § 304 Abs 1, StGB § 307 Abs 1, StGB § 307 Abs 2, KFG § 47

Eine Pflichtwidrigkeit liegt auch dann vor, wenn der zu dieser Amtshandlung berechtigte Beamte dem Vermögensvorteil einen Einfluß auf seine – sei es auch innerhalb des Ermessens getroffene – Entscheidung einräumt. – § 307 Abs 1 StGB kann auch mit bedingtem Vorsatz begangen werden.

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