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§ 16 Abs 1 AußStrG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 53 Heft 1 und 2 v. 19.1.1985

AußStrG § 16 Abs 1

Eine sich mit der oberstgerichtlichen Judikatur deckende Rechtsauffassung der rekursgerichtlichen Entscheidung kann nicht offenbar gesetzwidrig sein.

OGH, 14.02.1984, 5 Ob 514/84

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