vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 74 Z 5, § 144 Abs 2 und § 145 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 631 Heft 19 und 20 v. 12.10.1985

StGB § 74 Z 5, StGB § 144 Abs 2, StGB § 145

Die Anwendung von Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck widerstreitet den guten Sitten immer dann, wenn kein sachlicher Zusammenhang im Sinne einer Mittel-Zweck-Beziehung zwischen Übel und gefordertem Verhalten besteht; vor allem, wenn die Durchsetzung eines weder berechtigten noch vermeintlich berechtigten Anspruchs erzwungen werden soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!