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§§ 146 und 147 Abs 1 Z 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 632 Heft 19 und 20 v. 12.10.1985

StGB § 146, StGB § 147 Abs 1 Z 1

Durch die Herstellung eines Telefonanschlusses derart, daß die Gesprächseinheiten auf den Zählern anderer Fernsprechteilnehmer aufscheinen, wird der Betrugstatbestand verwirklicht; § 147 Abs 1 Z 1, 3. Fall liegt jedoch nur vor, wenn das Zählwerk des Meßgeräts selbst verändert wird.

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