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Art XII Z 3 EGzUStG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 557 Heft 17 und 18 v. 7.9.1985

EGzUStG Art XII Z 3

Der Geschädigte, der die Umsatzsteuer für die Reparatur oder Wiederbeschaffung der beschädigten Sache finanzieren ließ und die dafür aufgewendeten Zinsen zugesprochen erhielt, muß auch diese rückerstatten, sofern sie auf die Periode nach dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Geltendmachung des Vorsteuerabzugs entfallen.

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