C. Der Dritte zahlt, ohne dem Gläubiger verpflichtet zu sein
I. Fallgruppen
Wenn Z zahlt, ohne G verpflichtet zu sein, steht ihm ein Regreßanspruch gegen S zu, der sich auf verschiedene Anspruchsgrundlagen stützen kann. Je nach dem, welche zutrifft, gibt es eine unterschiedlich lange Verjährungsfrist. Die verschiedenen Anspruchsgrundlagen des Rückersatzanspruches werden im folgenden samt den verjährungsrechtlichen Konsequenzen dargestellt. Im Anschluß wird aufgezeigt, daß über die Abgrenzung der einzelnen Regreßnormen voneinander kaum Einigkeit besteht142), was bei den unterschiedlichen Verjährungsfristen bedenklich erscheint.