StGB § 102, StGB § 142, StGB § 143
Der Deliktstyp der verbrecherischen Entführung und jener des Raubes schließen einander nicht begriffsnotwendig ein, so daß durch einheitliches Handeln jeder von ihnen selbständig verwirklicht werden kann.
OGH, 31.10.1984, 11 Os 147/84