EO § 368
Der Interessenkläger, der in der Klage auf die Fortsetzung der Exekution zu verzichten erklärt, verzichtet deshalb noch nicht auf den betriebenen Anspruch.
OGH, 12.12.1984, 3 Ob 128/84
EO § 368
Der Interessenkläger, der in der Klage auf die Fortsetzung der Exekution zu verzichten erklärt, verzichtet deshalb noch nicht auf den betriebenen Anspruch.
OGH, 12.12.1984, 3 Ob 128/84