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§ 368 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 371 Heft 11 und 12 v. 8.6.1985

EO § 368

Der Interessenkläger, der in der Klage auf die Fortsetzung der Exekution zu verzichten erklärt, verzichtet deshalb noch nicht auf den betriebenen Anspruch.

OGH, 12.12.1984, 3 Ob 128/84

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