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§ 230 a ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 371 Heft 11 und 12 v. 8.6.1985

ZPO § 230a

Rekurs gegen die Klagszurückweisung wegen Unzuständigkeit und Überweisungsantrag können kumuliert werden. Die Rechtsbehelfe sind in der von der Partei bestimmten Reihenfolge zu erledigen.

OGH, 11.07.1984, 1 Ob 607/84

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