ZPO § 230a
Rekurs gegen die Klagszurückweisung wegen Unzuständigkeit und Überweisungsantrag können kumuliert werden. Die Rechtsbehelfe sind in der von der Partei bestimmten Reihenfolge zu erledigen.
OGH, 11.07.1984, 1 Ob 607/84
ZPO § 230a
Rekurs gegen die Klagszurückweisung wegen Unzuständigkeit und Überweisungsantrag können kumuliert werden. Die Rechtsbehelfe sind in der von der Partei bestimmten Reihenfolge zu erledigen.
OGH, 11.07.1984, 1 Ob 607/84