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§ 255 ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1984, 52 Heft 1 und 2 v. 21.1.1984

ASVG § 255

Die Invalidität von Versicherten, die überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig waren, ist nicht nach Abs 4 der zit Gesetzesstelle, sondern nach deren Abs 1 zu beurteilen.

OLG Wien, 20.10.1982, 33 R 201/82

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