ASVG § 255
Die Invalidität von Versicherten, die überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig waren, ist nicht nach Abs 4 der zit Gesetzesstelle, sondern nach deren Abs 1 zu beurteilen.
OLG Wien, 20.10.1982, 33 R 201/82
ASVG § 255
Die Invalidität von Versicherten, die überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig waren, ist nicht nach Abs 4 der zit Gesetzesstelle, sondern nach deren Abs 1 zu beurteilen.
OLG Wien, 20.10.1982, 33 R 201/82