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Reformatorische Überlegungen zum baurechtlichen Nachbarschutz

AufsätzeDr. Walter Fuchs , Dr. Anton ZeisslJBl 1984, 25 Heft 1 und 2 v. 21.1.1984

Die Stellung des Nachbarn im baubehördlichen Bewilligungsverfahren gehört zweifellos zu jenen Themen der Rechtswissenschaft, die nicht nur wegen ihrer Bedeutung1)1)Vgl Krzizek, Das öffentliche Nachbarrecht (1959) Vorwort., sondern auch wegen der immer wieder damit verbundenen Schwierigkeiten2)2)Vgl Krzizek, System des österr Baurechts II (1974) 122: „Keine Bestimmungen der BauO sind so mißverstanden worden, wie die Bestimmungen über das Recht der Nachbarn, gegen das Vorhaben Einwendungen zu erheben. Dies gilt nicht nur für die Parteien, sondern gelegentlich auch für die Behörden und den Verwaltungsgerichtshof, in einem gewissen Sinn auch für den Gesetzgeber“. Ähnlich Hauer, Der Nachbar im Baurecht (1980) 239 ff. im Fachschrifttum besonders behandelt wurden3)3)ZB Plochl, Handbuch des österr Baurechts (1949) 1 ff und 83 f; Krzizek, Nachbarrecht; derselbe, System II 111 ff mit ausführlichem Literaturverzeichnis; Hauer, Nachbar, mit zahlreichen Literaturangaben. Weitere Literaturhinweise siehe Walter–Mayer, Grundriß des besonderen Verwaltungsrechts (1981) 677 sowie Mell–Schwimann, Grundriß des Baurechts (1980) 252 ff..

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