ABGB § 97, ABGB § 523, ABGB § 810, AußStrG § 145
Nach Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses kann der Erbe des Ehegatten, der alleiniger Wohnungseigentümer der vormaligen Ehewohnung war, vom überlebenden Ehegatten Räumung dieser Wohnung verlangen. Der Anspruch aus § 97 ABGB ist auch passiv unvererblich.