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Sind Sicherungseigentum und Pfandrecht gleich zu behandeln?

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hans HoyerJBl 1984, 543 Heft 19 und 20 v. 6.10.1984

In einer jüngst ergangenen Entscheidung1)1)OGH 14.12.1983, 3 Ob 126, 127/83, veröffentlicht in diesem Heft der JBl 1984, 550. hatte der 3. Senat des OGH in einem Fall mit international-privatrechtlichen Elementen – die in Begründung und Ergebnis richtig gesehen und entschieden sind – zu einer heiklen Frage des österr Sachenrechts Stellung zu nehmen, für deren Lösung es im österr Schrifttum und auch in der Rechtsprechung noch keine allgemein anerkannten Vorbilder

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