vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der bevorzugte Wasserbau

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Karl WeberJBl 1984, 533 Heft 19 und 20 v. 6.10.1984

I. Einleitung

Nach § 100 Abs 2 WRG1)1)BGBl 1959/215 idF 1969/207; 1970/36; 1974/50. kann das BMLF Wasserbauten aller Art2)2)Vgl allerdings VwGH v 15.3.1983, Zl 82/07/0200., deren beschleunigte Ausführung im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft gelegen ist, „als bevorzugte Wasserbauten erklären“. Damit werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das Vorhaben in einem wesentlich abgekürzten und vereinfachten Verfahren rechtlich zu verwirklichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!