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Zur Haftung aus Verfolgungsjagden

AufsätzeDr. Friedrich WagnerJBl 1984, 525 Heft 19 und 20 v. 6.10.1984

I. Sachverhalte

In der Nacht wollte eine Gendarmeriepatrouille routinemäßig einen PKW-Lenker kontrollieren. Der Lenker mißachtete die Haltesignale und gab Vollgas. Die Gendarmerie verfolgte ihn, die Jagd dauerte eine Stunde, der Flüchtende fuhr mit bis zu 120 km/h durch verschiedene Ortsgebiete, ein entgegenkommendes Schwerfahrzeug landete im Straßengraben. Erst Schüsse stoppten den PKW-Lenker, einen 18jährigen Lehrling, der keinen Führerschein hatte und alkoholisiert war.

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