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Die Einführung eines Einheitsrechtsmittels und der Dreiinstanzlichkeit de lege ferenda*)*)Nach einem Vortrag des Verfassers auf dem rechtsvergleichenden Prozeßrechtsseminar im Juni 1983 in Augsburg.

AufsätzeUniv.-Doz. Dr. Herbert WegscheiderJBl 1984, 405 Heft 15 und 16 v. 11.8.1984

A) Begriffe

Die Diskussion um ein neues Rechtsmittelverfahren ist fast so alt wie die StPO selbst1)1)Vgl Glaser, GZ 1862, 113; Nowakowski, Reform der Rechtsmittel im Strafverfahren, 2. ÖJT (1964) 3; Tlapek, Rechtsmittel-Reform im Strafverfahren, ÖJZ 1968, 565.. Die Begriffe „Einheitsrechtsmittel“ und „Dreiinstanzlichkeit“ ziehen sich mit wechselnden Akzenten durch die gesamte Reformdiskussion. Dabei scheint aber oft mehr über nebulose Schlagwörter diskutiert zu werden als über präzise definierte Begriffe. Immerhin läßt sich zumindest ansatzweise ein gemeinsames Verständnis der Begriffe annehmen.

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