A) Begriffe
Die Diskussion um ein neues Rechtsmittelverfahren ist fast so alt wie die StPO selbst1). Die Begriffe „Einheitsrechtsmittel“ und „Dreiinstanzlichkeit“ ziehen sich mit wechselnden Akzenten durch die gesamte Reformdiskussion. Dabei scheint aber oft mehr über nebulose Schlagwörter diskutiert zu werden als über präzise definierte Begriffe. Immerhin läßt sich zumindest ansatzweise ein gemeinsames Verständnis der Begriffe annehmen.