§ 223 StGB, § 224 StGB
Die Auswechslung des im Reisepaß befindlichen eigenen Lichtbildes durch ein anderes, jedoch nicht gestempeltes eigenes Lichtbild seitens des Paßinhabers stellt für sich allein eine Verfälschung der öffentlichen Urkunde nicht her.
OGH, 03.11.1982, 11 Os 164/82