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Gedanken zur angeblichen Einmaligkeit des Rechtsmittels

AufsätzeHofrat des VwGH Dr. Helmut PichlerJBl 1983, 82 Heft 3 und 4 v. 12.2.1983

I.

Zunächst wollte ich mein Unbehagen an der Entscheidung des OGH vom 13.1.1982, 1 Ob 54/811)1)ÖRZ 1982/40., damit besänftigen, daß wegen der bevorstehenden Aufhebung des § 65 Abs 2 EO2)2)S Art IV Z 7 der RV eines BG, mit dem die Vorschriften über das zivilgerichtliche Verfahren geändert werden, 669 BlgNR 15. GP. die Konkurrenz verschieden langer Rechtsmittelfristen kaum mehr vorkommen, da das Zusammenfassen einer reinen Grundbuchsentscheidung mit anderen Entscheidungen doch wohl kaum praktisch sein werde. Die Entscheidung gab aber Anlaß zu – nicht nur von mir angestellten, wie sich noch ergeben wird – Erwägungen über den scheinbar unerschütterlichen Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels.

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