§ 474 ABGB, § 844 ABGB, § 14 Vbg RaumplanungsG 1973, Art I Abs 1 des G 24.2.1905 RGBl 33
Wegerechte sind selbst dann Felddienstbarkeiten, wenn sie im Einzelfall einem städtischen Wohnhaus zustehen. Das Ausmaß der Dienstbarkeit und der Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse richtet sich nach dem Inhalt des Titels, bei dessen Auslegung insbesondere