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§§ 447, 869, 1392, 1395 und 1414 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 595 Heft 21 und 22 v. 5.11.1983

§ 447 ABGB, § 869 ABGB, § 1392 ABGB, § 1395 ABGB, § 1414 ABGB

Eine Zession zahlungshalber bedarf zu ihrer Gültigkeit keiner pfandrechtlichen Publizitätsakte. – Auch erst bedingt bestehende Forderungen können zediert werden. – Der auf die Umsatzsteuer entfallende Teil der Forderung eines Unternehmers gegen seinen Käufer (Besteller) kann abgetreten werden1)1)Vgl dazu den Besprechungsaufsatz von Grillberger in diesem Heft der JBl 1983, 574..

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