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§ 297 Abs 1 und 2 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 51 Heft 1 und 2 v. 22.1.1983

§ 297 Abs 1 StGB, § 297 Abs 2 StGB

Bereits eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei stellt einen (sicherheits-)behördlichen Verfolgungsakt dar und schließt damit die Rechtzeitigkeit der tätigen Reue aus.

OGH, 02.09.1982, 12 Os 104/82

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