§ 297 Abs 1 StGB, § 297 Abs 2 StGB
Bereits eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei stellt einen (sicherheits-)behördlichen Verfolgungsakt dar und schließt damit die Rechtzeitigkeit der tätigen Reue aus.
OGH, 02.09.1982, 12 Os 104/82
§ 297 Abs 1 StGB, § 297 Abs 2 StGB
Bereits eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei stellt einen (sicherheits-)behördlichen Verfolgungsakt dar und schließt damit die Rechtzeitigkeit der tätigen Reue aus.
OGH, 02.09.1982, 12 Os 104/82