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§§ 15, 146, 147 Abs 2 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 50 Heft 1 und 2 v. 22.1.1983

§ 15 StGB, § 146 StGB, § 147 Abs 2 StGB

Unternimmt es der Täter, von einem durch Klausel gesicherten Überbringersparbuch durch Angabe des vermeintlichen Losungsworts Geld zu beheben, so liegt relativ untauglicher, daher strafbarer Versuch des Betruges vor1)1)Der OGH bekennt sich nunmehr in ständiger Rechtsprechung in der Frage der Tauglichkeit des Versuchs zur „exante-Betrachtung des mit Durchschnittswissen ausgestatteten Dritten“ (Burgstaller, JBl 1976, 121), so daß die ältere, auf der „ex-post-Betrachtung“ beruhende Judikatur als überwunden angesehen werden kann.
Viktor Liebscher
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OGH, 07.06.1982, 12 Os 84/82

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