§ 28 JN, § 88 JN, § 104 JN
In dem durch Völkerrechtsnorm oder ausdrückliche innerstaatliche Norm nicht beschränkten Bereich der inländischen Jurisdiktion ist die Begründung der Entscheidungsbefugnis eines inländischen Gerichts durch Akte der Parteidisposition nicht ausgeschlossen, sofern eine hinreichende Nahebeziehung