1. Fragestellung
Immer häufiger finden sich Gläubiger in der Situation, daß sie Zahlungen ihres Schuldners entgegennehmen, wegen der Erfüllung die Sicherheiten nicht in Anspruch nehmen und der Masseverwalter nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Schuldners die Befriedigung mit Erfolg anficht. Die Kernfrage ist stets, welches Schicksal die Sicherheiten mit der Bezahlung der Schuld erleiden. In den einzelnen Fallvarianten können noch zusätzlich Probleme dadurch auftreten, daß dingliche Sicherheiten für ihre Begründung und Aufrechterhaltung publizitätswirksame Akte voraussetzen, oder dadurch, daß die Sicherheiten befristet sind.