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Zur Haftung nach § 26 Wasserrechtsgesetz und zum Deliktsstatut im IPR

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Ferdinand KerschnerJBl 1983, 337 Heft 13 und 14 v. 2.7.1983

I. Einleitung

Mit zwei überaus schwierigen Rechtsfragen – einer internationalprivatrechtlichen und einer schadenersatzrechtlichen – war der OGH im zu besprechenden Fall konfrontiert. Der entscheidungserhebliche Sachverhalt läßt sich kurz zusammenfassen:

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