§ 15 BAG, § 84 GewO 1859, § 1155 ABGB, § 1162b ABGB
Eine an sich unwirksame Entlassungserklärung des Lehrherrn wird rückwirkend mit dem Zeitpunkt ihres Zugangs wirksam, wenn der Lehrling ihr nachträglich zustimmt. Dem Lehrling stehen die (Schadenersatz-) Ansprüche nach 1162 b ABGB zu.